Häufig gestellte Fragen zu Umbau und Sanierung

Foto: Jens Paul Taubert

1) Weshalb sind eine Sanierung und Erweiterung des Museums notwendig?

Das Museumsgebäude am Fuße des Altenburger Schlossberges hatte bereits seit mehreren Jahrzehnten mit erheblichem Platzmangel zu kämpfen. Die gesamte Ausstattung, vor allem die technischen Anlagen und sanitären Einrichtungen, waren in die Jahre gekommen. Das Gebäude ist außerdem nicht barrierefrei. Die fehlende Klimatechnik verhinderte darüber hinaus groß angelegte Ausstellungsprojekte nach internationalem Standard.

2) Wie viel Geld wird für die Baumaßnahmen aufgewendet und wo kommt das Geld her?

Durch den Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages von 2018 erhält das Lindenau-Museum Altenburg für die Baumaßnahme „Grundsanierung und Restaurierung Lindenau-Museum Altenburg mit Herzoglichem Marstall und Parkanlage“ (Schlossgarten) 24 Millionen Euro, die vom Freistaat Thüringen auf 48 Millionen aufgestockt werden.

3) Wer ist der Bauherr?

Bauherr der Baumaßnahmen ist der Landkreis Altenburger Land, der Träger des Lindenau-Museums.

4) Wofür wird das Geld ausgegeben?

Die Finanzmittel werden zur Grundsanierung, Modernisierung und Erweiterung des Lindenau-Museums am Fuße des Altenburger Schlossberges sowie für die Instandsetzung und Ertüchtigung des Herzoglichen Marstalls und für Maßnahmen im Schlossgarten ausgegeben. Im Marstall werden künftig die Büros, das Depot, ein Schaudepot und Ausstellungsflächen untergebracht.

5) Welche Parteien sind zudem in den Sanierungsprozess eingebunden?

Der Sanierungsprozess findet in enger Abstimmung zwischen dem Bauherrn (Landkreis Altenburger Land), dem zuständigen Architekturbüro (Kummer. Lubk. Partner., Erfurt) und dem Nutzer (Lindenau-Museum Altenburg) mit den Fördermittelgebern (Bund und Freistaat Thüringen) sowie dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie statt.

Für die einzelnen Teilbereiche der Sanierung und Restaurierung sind zudem eine ganze Reihe weiterer Planungsbüros eingebunden. Dazu gehören u. a.: Ausstellungsgestalter, Restauratoren, Klima-, Heizungs- und Elektrofachplaner, Aufzugsplaner und im Weiteren die Baufirmen zur konkreten Umsetzung.

6) Wie erfolgte die Vergabe?

Für das Bauvorhaben wurden alle Planungsleistungen gemäß der Vergabeverordnung (VgV) europaweit in zweistufigen Auswahlverfahren bzw. Analogverfahren vergeben. Die Auswahl des Objektplaners sowie des Restaurators fand ab Juli 2018 statt, gefolgt vom Ausstellungsgestalter, Tragwerksplaner und den Fachplanern für die technische Ausstattung.

7) Welche Rolle spielen gesellschaftsrelevante Themen wie Barrierefreiheit, Inklusion und Nachhaltigkeit bei der Sanierung?

Sowohl bei den architektonischen Veränderungen am Gebäude wie auch bei der künftigen Ausstattung des Gebäudes und der Ausstellungsgestaltung werden Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion und Nachhaltigkeit beachtet. Für ein Kunstmuseum von nationalem Rang ist deren Berücksichtigung unabdingbar, weshalb sich diesen Themen seit August 2021 das Planungsteam und museumsintern seit Anfang 2022 auch eine Beauftragte für Barrierefreiheit, Inklusion und Nachhaltigkeit widmen.

8) Wie wird die Öffentlichkeit in den Prozess eingebunden?

Verantwortlich für die Baumaßnahmen ist der Landkreis Altenburger Land. Beschlüsse werden deshalb vom Kreistag und seinen Ausschüssen gefasst, in denen das Projekt immer wieder vorgestellt und diskutiert wird. Darüber hinaus veranstalten die Verantwortlichen in enger Abstimmung mit den Fördermittelgebern regelmäßig Pressegespräche, in denen der jeweilige Stand der Maßnahme präsentiert wird.

9) Wie ist der Stand bei der vieldiskutierten Frage eines neuen Eingangs?

Aus einem Expertengespräch am 9. April 2022 resultierte der Vorschlag, die Gestaltung des neuen Stadtgeschosses in einem dialogischen Verfahren weiter voranzubringen. Ein hochkarätig besetztes Gremium hat am 10. Februar 2023 aus sechs in einem Bearbeitungsverfahren eingereichten Vorschlägen zur Neugestaltung des Eingangsbereiches mit dem Entwurf des Architekturbüros Hoskins Planungs GmbH nun eine zur Umsetzung empfohlene Vorplanung bestimmt. Das Berliner Büro stimmt sich derzeit mit dem für das Gesamtprojekt verantwortlichen Planungsbüro Kummer. Lubk. Partner aus Erfurt über die künftige Zusammenarbeit ab, um einen überarbeiteten Entwurf für das Bestandsgebäude und den Eingang bei den Zuwendungsgebern einzureichen.

10) Welche Schritte stehen ansonsten an und wann wird die Sanierung abgeschlossen sein?

Neben den baulichen Planungsprozessen, die in einer alle zwei Wochen tagenden Planungsrunde gemeinsam mit dem Bauherrn und dem Nutzer diskutiert werden, arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lindenau-Museums zusammen mit den Ausstellungsgestaltern intensiv am Konzept für die künftige Dauerausstellung des Museums. Die technischen Planungen für den Innenbereich des Museums sind bereits weit fortgeschritten. Momentan wird von einer voraussichtlichen Wiedereröffnung des Museums im Jahre 2026 ausgegangen.

11) Wie und wo kann ich mich über den Sanierungsfortschritt informieren?

Der Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamtes Altenburger Land informiert im Amtsblatt kontinuierlich über die Baumaßnahme. Auf der Website des Lindenau-Museums wird regelmäßig über die aktuellen Geschehnisse rund um die Baumaßnahmen berichtet. Zudem werden zu den verschiedenen Teilaspekten der Sanierung Termine für Medienvertreterinnen und -vertreter angeboten, deren Berichterstattung eine weitere Möglichkeit zur Information bietet. An bestimmten Veranstaltungstagen wie dem „Tag des offenen Denkmals“ wird es überdies möglich sein, sich im Lindenau-Museum über den Planungsstand im Rahmen von Kurzführungen informieren zu lassen.